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Anbieterkennzeichnung und Impressumspflicht für gewerbliche Verkäufer

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss das Impressum unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters. Bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten.
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse.
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in welches der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer.
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden).
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer (wenn vorhanden).
  • Anbieter, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen, sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und zu berufsrechtlichen Regelungen.

 

Diese Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar sowie ständig verfügbar sein. Es ist nicht ausreichend, dass die Informationen über klar gekennzeichnete Links (z.B. "Impressum") erreichbar sind.

In “My FISH“ > “Einstellungen“ > “Gewerbedaten“ können Sie Ihre Angaben bearbeiten. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrer Artikelseite ein vollständiges Impressum angezeigt wird.

Die hinterlegten Informationen erscheinen für alle neu eingestellten Artikel gut sichtbar auf Ihren Artikelseiten.

 

Art und Weise über das Zustandekommen von Verträgen

Gemäß § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB-InfoV muss ein Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, den Verbraucher vor Vertragsschluss darüber informieren, wie der jeweilige Vertrag zustande kommt. Gemäß § 312e Abs. 1 S.1 Nr. 2 BGB muss der Unternehmer zusätzlich über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, informieren.

Gewerbliche Verkäufer sollten Informationen über die Art und Weise des Vertragsschlusses auf der Artikelseite, z.B. im Rahmen der AGB, aufführen. Alternativ können Sie auch im Feld “Rechtliche Informationen“ über diese Schritte informieren.

Denken Sie bitte daran, dass Sie diese Informationen dem Käufer nach Vertragsschluss auch in Textform zur Verfügung stellen.

 

Informationen vor Vertragsabschluss

Unternehmer müssen nach § 312c Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 1 BGB-InfoV dem Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen klar und verständlich dargestellt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Identität und Anschrift des Unternehmers
  • ggf. das Unternehmensregister, in das das Unternehmen eingetragen ist (mit Registernummer)
  • der Name eines Vertretungsberechtigten des Unternehmens
  • wesentliche Merkmale der Ware
  • anfallende Liefer- oder Versandkosten, sowie ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten
  • Einzelheiten über die Zahlung und Lieferung oder Erfüllung
  • Information über Widerrufs- oder Rückgaberecht

 

Viel Erfolg bei Ihrem Verkauf,

Ihr FISH-Team

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